Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2019
Nach dem neuen Verpackungsgesetz müssen sich Imker um die Registrierung ihrer Honigverpackungsmengen kümmern. Dieses gilt für Imker, die mehr als 30 Bienenvölker haben.
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Der Störstadt-Imker rät: Restentmilbung im Winter – Dezember 2018
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