Verlassener Bienenstand – was nun?
Ein verlassener, ungepflegter Bienenstand am Feldrand, viele tote Bienen, einige Bienen schwirren vor der Beute umher, der Honigraum ist noch gefüllt, der Besitzer ‚unbekannt‘.
Leider sind uns ähnliche Gegebenheiten in den letzten Monaten mehrfach gemeldet worden.
Laut Bienenseuchen-Verordnung gilt:
§5a: Der Besitzer von Bienenvölkern, die nur vorübergehend an einen anderen Ort verbracht werden, hat an dem Bienenstand ein Schild mit seinem Namen und seiner Anschrift sowie der Zahl der Bienenvölker in deutlicher und haltbarer Schrift gut sichtbar anzubringen. …
§6: Von Bienen nicht mehr besetzte Bienenwohnungen sind vom Besitzer der Bienen stets bienendicht verschlossen zu halten.
Ein solch ungepflegter Bienenstand kann die Keimzelle für Seuchen sein. Wenn sich jemand über einen längeren Zeitraum nicht um seine Bienen kümmern kann, dann möge sich der Besitzer des Bienenvolks bitte an den örtlichen Imkerverein oder an bekannte Imker wenden. Unterstützung ist garantiert!